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Weitere Artikel - April 2017:
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Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz
Bundesregierung plant umfassende Gesetzesverschärfungen
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Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers
Berücksichtigung selbst getragener Aufwendungen
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Das Ertragswertverfahren
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Aufspürung von ausländischem Erbvermögen
Inländische Banken melden auch Auslandskonten
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Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine
Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.
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Übertragung von Unternehmensvermögen
Der bisherige Abzugsbetrag von € 150.000,00 wurde beibehalten.
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Abschaffung der Abgeltungsteuer
2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer.
Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern
Höchstbetrag pro Nutzer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).
Stand: 29. März 2017