Ausgabe:
Weitere Artikel - April 2018:
-
Der neue Koalitionsvertrag
Die wesentlichen steuerlichen Neuerungen
-
Doppelte Haushaltsführung
Eine Stunde Fahrzeit zumutbar
-
Zinsen für Steuerforderungen
6 % pro Jahr sind angemessen
-
Werbungskostenabzug beim Auslandsstudium
Eigener Hausstand im Inland Voraussetzung
-
Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen
Kryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit.
-
20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern
Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
-
Bibersperre keine außergewöhnliche Belastung
Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre in seinem Garten als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend.
Geplante Reform der Grundsteuer
Höhere Grundsteuern
Für Wohnungs- und Hausbesitzer dürfte eine höhere Grundsteuer kommen. Denn die Bundesregierung will die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu regeln. Dabei wird betont, dass die Grundsteuer „eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen“ ist. Die Grundsteuerreform soll unter Beachtung der „Sicherung des derzeitigen Aufkommens“ reformiert werden.
Neue Grundsteuer C
Die Grundsteuer gibt es bisher in der Variante A (für landwirtschaftliche Flächen) sowie B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Darüber hinaus soll eine neue Grundsteuer C eingeführt werden. Mit dieser sollen Brachflächen höher besteuert werden können, sodass Eigentümer zum Verkauf oder zur Bebauung gedrängt werden. Städten und Gemeinden soll mit der Grundsteuer C eine bessere Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke ermöglicht werden.
Stand: 26. März 2018