Ausgabe:
Weitere Artikel - April 2019:
-
Bundesverfassungsgericht zum Steuerrecht
Wichtige anhängige Steuerverfahren in 2019
-
Gesetz gegen illegale Beschäftigung
Milliardeneinbußen durch Sozialleistungsmissbrauch
-
Aktuelle Rechtsprechung zu Kapitaleinkünften
Verluste und Barausgleiche
-
Reisekostenerstattungen und Progressionsvorbehalt
Ausländische Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt
-
Urlaubsanspruch
Ein bis zum Jahresende nicht genommener Urlaub verfällt nach einer Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) grundsätzlich.
-
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abzinsungssatz
Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.
-
Deutschland ist zweithöchstes Steuerland
Deutschlands Steuerquote ist seit dem Jahr 2005 von 19,6 % auf 22,8 % (im Jahr 2018) angestiegen.
Kein Firmenwagen bei Minijob
Steuersparmodell
Mit Urteil vom 10.10.2018 (Az. X R 44-45/17, veröffentlicht am 27.2.2019) hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Gestaltungsmodell gekippt, das sich in letzter Zeit steigender Beliebtheit erfreute. Ein Gewerbetreibender beschäftigt seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobverhältnisses steuer- und sozialversicherungsfrei und überlässt ihr einen Firmen-Pkw. Die Privatnutzung wurde nach der sog. 1-%-Methode ermittelt und versteuert und auf den monatlichen Lohnanspruch angerechnet. Den vereinbarten Arbeitslohn zog der Unternehmer als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ab.
Fremdunübliche Gestaltung
Der BFH hat dieses Modell als „fremdunüblich“ beurteilt und die steuerliche Anerkennung aberkannt. Die „selbstbeteiligungsfreie Nutzungsüberlassung“ eines Firmenwagens für Privatfahrten an einen familienfremden „Minijobber“ hält der BFH für ausgeschlossen. Das vorinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Das Urteil betrifft im Allgemeinen auch die Überlassung eines Firmenwagens an Vollbeschäftigte mit geringerem Gehalt. Die Überlassung eines Firmenwagens kann auch hier unter Umständen als fremdunüblich gelten.
Stand: 28. März 2019