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Weitere Artikel - April 2020:
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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
Weitreichende Änderungen im Zivilrecht
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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Schreiben Spitzenverband der GKV
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Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise
Finanzämter helfen mit Steuerstundungen
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Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Allgemeine Vorbeugemaßnahmen
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Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick
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Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Kurzarbeitergeld
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Grundrente ab 2021
Gesetzentwurf der Bundesregierung
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ElsterFormular nur noch bis Jahresende
Einstellung der Website zum Jahresende
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Kleinbetragsrentenabfindung
Anpassung des BMF-Schreibens
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Werbeleistungen für den Arbeitgeber
Neue FG-Rechtsprechung
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Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung
Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020
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Vorabpauschale Basiszins 2020
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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Durchschnittswerte zählen nicht!
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Mietpreisbremse
Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Benachrichtigen Sie unverzüglich den Betriebsarzt oder, sofern vorhanden, einen betrieblichen Gesundheitsdienst und veranlassen Sie eine Erstbehandlung. Eventuell sollte ein Notarztwagen alarmiert werden. Der erkrankten Person ist eine Atemschutzmaske aufzusetzen und die sofortige Isolierung in einem eigenen Raum zu veranlassen. Je nach Einschätzung des Arztes ist die erkrankte Person nach Hause zu bringen oder in eine Klinik einzuliefern.
- Abschließend sind die Angehörigen der erkrankten Person zu informieren und ggf. über das Verhalten im Krankheitsfall aufzuklären. Außerdem ist die Ausgabe von Atemschutzmasken zu veranlassen. Halte Sie ständigen telefonischen Kontakt mit den Angehörigen.
- Der Arbeitsplatz der erkrankten Person muss gereinigt und desinfiziert werden. Lüften Sie den Raum gut und nutzen Sie ihn frühestens am nächsten Tag wieder.
- Bestimmen Sie eine Vertretung für die erkrankte Person.
- Beobachten Sie die unmittelbar mit dem/der Erkrankten in Kontakt getretenen Personen. Dies gilt besonders während der regulären 14tägigen Inkubationszeit.
- Eine Behördenmeldung durch den Arbeitgeber ist nicht notwendig. Diese erfolgt bei Bedarf durch den untersuchenden Arzt.
Stand: 18. März 2020