Ausgabe:
Weitere Artikel - April 2020:
-
Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
-
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Schreiben Spitzenverband der GKV
-
Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise
Finanzämter helfen mit Steuerstundungen
-
Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.
-
Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Allgemeine Vorbeugemaßnahmen
-
Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick
-
Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Kurzarbeitergeld
-
Grundrente ab 2021
Gesetzentwurf der Bundesregierung
-
ElsterFormular nur noch bis Jahresende
Einstellung der Website zum Jahresende
-
Kleinbetragsrentenabfindung
Anpassung des BMF-Schreibens
-
Werbeleistungen für den Arbeitgeber
Neue FG-Rechtsprechung
-
Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung
Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020
-
Vorabpauschale Basiszins 2020
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
-
Durchschnittswerte zählen nicht!
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
-
Mietpreisbremse
Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
Allgemeines Leistungsverweigerungsrecht
Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ beinhaltet u. a. ein allgemeines Leistungsverweigerungsrecht betreffend Dauerschuldverhältnisse, die vor dem 8.3.2020 begründet wurden, befristet bis zum 30.6.2020. Voraussetzung ist, dass der Schuldner aufgrund der Corona-Pandemie seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ohne seinen angemessenen Lebensunterhalt oder den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu gefährden. Voraussetzung ist aber auch andererseits, dass der Gläubiger durch den Zahlungsausfall nicht selbst in eine Schieflage gerät, etwa weil die wirtschaftliche Grundlage seines Gewerbebetriebs gefährdet würde. Kein Leistungsverweigerungsrecht gilt im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Für Mietverhältnisse gelten nachfolgende Regelungen.
Mietverhältnisse
Für Wohn- und Gewerbemietverhältnisse sieht das Gesetz ein allgemeines Kündigungsverbot der Vermieter aufgrund von Miet- oder Pachtrückständen vor, die in der Zeit vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 pandemiebedingt entstehen. Ausgeschlossen sind auch ordentliche Kündigungen. Die Beschränkungen gelten bis zum 30.9.2022. Ebenfalls bis zu diesem Stichtag haben Mieter und Pächter Zeit, ihre Zahlungsrückstände auszugleichen. Zum Nachweis der pandemiebedingten Zahlungsausfälle reicht die Glaubhaftmachung des Mieters aus.
Verbraucherdarlehen
Fällige Zahlungen aus Darlehensverträgen, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, sind kraft Gesetzes in der Zeit vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 gestundet. Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer durch die Pandemie außergewöhnliche Einnahmeausfälle verkraften muss. Nach dem 30.6.2020 sollen die Vertragspartner über entsprechende Rückzahlungsmodalitäten verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, verlängert sich die Vertragslaufzeit um drei Monate. Die Stundung gilt hier auch dann nicht, wenn diese für den Darlehensgeber unzumutbar wäre. Die Stundungsfristen können von der Bundesregierung bis zum 30.9.2020 verlängert werden.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 10.4.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html
Stand: 16. April 2020