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Weitere Artikel - April 2022:
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Viertes Corona Steuerhilfegesetz
Gesetzentwurf der Bundesregierung
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Überbrückungshilfe IV
Hilfen für das erste Quartal 2022
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Grundsteuer: Länderspezifische Bewertungsmodelle
Abweichende Ländermodelle
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Wann das Finanzamt Bewirtungsrechnungen anerkennt
BMF-Schreiben vom 30.6.2021
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Ausländische Betriebsstätte kein Arbeitgeber
Lohneinkünfte ausländischer Betriebsstätten
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Umzugskosten
Neue Pauschsätze ab 1.4.2022
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GmbH Gründung auch online
Der Gesetzgeber hat in 2021 die EU-Digitalisierungsrichtlinie in nationales Recht implementiert. Darin enthalten ist u. a. die Möglichkeit der GmbH-Online-Gründung.
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Mehrwertsteuer-Digitalpaket
Umsetzung der zweiten Stufe zum 1.7.2021
Aktienverluste
Anhängiges Verfahren BVerfG
Der Bundesfinanzhof/BFH hat zu dieser Vorschrift Bedenken geäußert und mit Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, inwieweit eine Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verfahren wird beim BVerfG unter dem Az 2 BvL 3/21 geführt.
Vorläufige Steuerfestsetzung
Mit Schreiben vom 31.1.2022 IV A 3. S 0338/19/10006 :001 informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, dass Einkommensteuerfestsetzungen für Aktienveräußerungsverluste ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nur noch vorläufig durchzuführen sind. Die Liste des Vorläufigkeitskatalogs ergänzt sich dadurch um einen weiteren Punkt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen auch beim Solidaritätszuschlag, bei der Besteuerung von Leibrenten oder bezüglich der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen. Einsprüche zu den im Vorläufigkeitskatalog aufgeführten Sachverhalte sind nicht notwendig.
Stand: 30. August 2022