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Weitere Artikel - August 2020:
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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage
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Lohnsteuernachschau 2019
Neueste Statistiken der obersten Finanzbehörden
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Energetische Sanierungsmaßnahmen
Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die Steuerförderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
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Maklerkosten neu verteilt
Neue gesetzliche Regelung
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Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.
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Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage
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Urlaub in der Kurzarbeit
Wissenswertes für Arbeitgeber
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Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag
Pauschal ermittelte Verlustrückträge
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Höheres Kurzarbeitergeld
Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise
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Neue Umzugspauschalen 2020
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Internationale Steuerreformen
BEPS
Unter dem Kürzel BEPS verbirgt sich eine 2019 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den G-20-Staaten gegründete Initiative zu Änderungen in den Besteuerungsrechten der digitalen Wirtschaft. Das bisherige System, wonach sich die Besteuerungsrechte an der physischen Präsenz eines IT-Unternehmens orientieren (das bisherige Betriebsstättenprinzip), soll aufgegeben werden. Stattdessen soll die Besteuerung an der wirtschaftlichen Präsenz des Unternehmens anknüpfen. Wirtschaftliche Präsenz heißt, dass künftig die Besteuerungsrechte diejenigen Staaten innehaben, in denen die Produkte vermarktet bzw. die Digitalprodukte genutzt werden.
Zwei-Säulen-Modell
Derzeit verhandeln 137 Länder über die neue Verteilung des Steuerkuchens. Die Steuerreform wird in einem Zwei-Säulen-Ansatz erarbeitet (vgl. OECD-Pressemitteilung zu BEPS). Die erste Säule umfasst neue Regeln zu den Fragen, wo Unternehmensgewinne besteuert werden können (Anknüpfungsregeln) und zu welchen Anteilen (Gewinnzuweisungsregeln). Die zweite Säule behandelt Aspekte der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Außerdem sollen Wege zur Sicherstellung eines bestimmten Steuerniveaus erarbeitet werden, die multinationale Unternehmen mindestens zahlen müssen.
Stand: 29. Juli 2020