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Weitere Artikel - August 2020:
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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage
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Lohnsteuernachschau 2019
Neueste Statistiken der obersten Finanzbehörden
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Internationale Steuerreformen
Neue Besteuerung der digitalen Wirtschaft
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Energetische Sanierungsmaßnahmen
Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die Steuerförderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
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Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.
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Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage
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Urlaub in der Kurzarbeit
Wissenswertes für Arbeitgeber
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Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag
Pauschal ermittelte Verlustrückträge
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Höheres Kurzarbeitergeld
Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise
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Neue Umzugspauschalen 2020
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Maklerkosten neu verteilt
Neue gesetzliche Regelung
Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das vom Bundestag beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gebilligt. Nach dem Gesetz müssen Immobilienkäufer nicht mehr die volle Maklerprovision zahlen, sondern nur maximal die Hälfte. Außerdem braucht der Käufer seinen Anteil erst zu zahlen, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Provisionsanteils nachgewiesen hat. Beauftragen Verkäufer und Käufer gemeinsam einen Makler, zahlt jeder die Hälfte.
Schriftform
Darüber hinaus ist für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben.
Inkrafttreten
Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit einer Gesetzverkündung ist in Kürze zu rechnen.
Stand: 29. Juli 2020