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Weitere Artikel - Dezember 2017:
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Wichtige Hinweise für das Lohnbüro zum Jahreswechsel
Ausstellung, Korrektur und Stornierung von Lohnsteuerbescheinigungen
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Aufbewahrungsfristen
Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann
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BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen
Verkauf von Zweitwohnungen innerhalb von zehn Jahren steuerfrei
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Neues Steuersystem für den digitalen Raum
Pläne der EU-Finanzminister für neue Steuern
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BahnCard für Mitarbeiter
Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn.
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Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich
Kapitalanleger sollten zum Jahresende die Höhe der übrigen Einkünfte mit Ausnahme ihrer Kapitaleinkünfte prüfen lassen.
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Neue Sozialversicherungswerte 2018
Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt.
Kaufkraftzuschläge 2017
Entsendung von Mitarbeitern
Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit ins Ausland, sehen sich diese häufig höheren Lebenshaltungskosten ausgesetzt als in Deutschland. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.
Kaufkraftausgleich
Arbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes-EStG bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuzahlungen bleiben steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.
Neues BMF-Schreiben
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat die Gesamtübersicht der Prozentsätze entsprechend ergänzt (BMF, Bekanntmachung vom 19.10.2017, IV C 5 - S 2341/16/10001). Danach wurde u. a. der Kaufkraftzuschlag für Neuseeland zum 1.10.2017 auf 15 % erhöht. Verringert zum 1.10.2017 wurde hingegen der Kaufkraftzuschlag für Simbabwe (von 10 % zum 1.11.2014 auf 5 % zum 1.10.2017).
Stand: 28. November 2017