Ausgabe:
Weitere Artikel - Dezember 2017:
-
Wichtige Hinweise für das Lohnbüro zum Jahreswechsel
Ausstellung, Korrektur und Stornierung von Lohnsteuerbescheinigungen
-
Aufbewahrungsfristen
Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann
-
BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen
Verkauf von Zweitwohnungen innerhalb von zehn Jahren steuerfrei
-
Kaufkraftzuschläge 2017
Neues BMF-Schreiben
-
Neues Steuersystem für den digitalen Raum
Pläne der EU-Finanzminister für neue Steuern
-
BahnCard für Mitarbeiter
Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn.
-
Kapitaleinkünfte: Günstigerprüfung auch nachträglich möglich
Kapitalanleger sollten zum Jahresende die Höhe der übrigen Einkünfte mit Ausnahme ihrer Kapitaleinkünfte prüfen lassen.
Neue Sozialversicherungswerte 2018
Rechengrößenverordnung
Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2017 den Referentenentwurf für die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach der Entwurfsfassung gelten für 2018 folgende Betragswerte:
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung steigt von aktuell € 6.350,00/Monat auf € 6.500,00/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von aktuell € 5.700,00/Monat auf € 5.800,00/Monat angehoben. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 78.000,00 (West) bzw. € 69.600,00 (Ost). Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt € 4.425,00/Monat bzw. € 53.100,00/Jahr.
Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2018 auf € 4.950,00/Monat bzw. € 59.400,00/ Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt ab 1.1.2018 € 3.045,00/Monat bzw. € 36.540,00/Jahr (Werte Ost: € 2.695,00/€ 32.340,00).
Stand: 28. November 2017