Ausgabe:
Weitere Artikel - Dezember 2019:
-
Entbürokratisierung III
Milliardenschwere Entlastung des Mittelstandes
-
Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter
Weihnachtsgeld rechtzeitig vereinbaren
-
Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember
Stichtag 10.1.2020
-
Jahresabschluss 2019
Grundsatz der Wesentlichkeit beachten
-
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Referentenentwurf für Mitteilungspflichten
-
Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots
Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind.
-
Winterdienst: Nicht für Minijobber
Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann
Aufbewahrungspflichten
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren. Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist oder, bei Bilanzen, mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss fest- bzw. aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung). Entsprechendes gilt auch für elektronisch archivierte Dokumente und Belege:
Stichtag 31.12.2019
Ab dem 31.12.2019 können Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2009 vernichtet werden, sofern in diesen Dokumenten der letzte Eintrag in diesem Jahr erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die in 2013 empfangen oder abgesandt wurden sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahre 2013 und früher können ebenfalls vernichtet werden. Ausnahme: Die Dokumente sind für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung, etwa weil die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Lieferscheine müssen nur dann aufbewahrt werden, wenn sie einen Buchungsbeleg oder Rechnungsbestandteil darstellen.
Stand: 27. November 2019