Gabriele Breckheimer - Steuerberaterin

Weitere Artikel - Dezember 2020:

Steuerfreier Ladestrom für Mitarbeiter

Steuerfreier Ladestrom für Mitarbeiter

Steuerfreier Ladestrom

Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs steuerfrei. Dasselbe gilt auch für zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Vorteile „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden. Das Bundesfinanzministerium ist aktuell in einem neuen Schreiben (v. 29.09.2020 - IV C 5 - S 2334/19/10009:004) näher auf die bis 31.12.2030 befristete Steuerbefreiung und die weiteren Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge eingegangen.

Erstattung selbst getragener Stromkosten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer können sich nach dem BMF-Schreiben (Ziffer 22) Auslagen für selbst getragenen Strom vom Arbeitgeber als Auslagenersatz steuerfrei erstatten lassen (§ 3 Nr. 50 EStG). Dies gilt allerdings nur für betriebliche Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge. Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung von Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Klargestellt wurde, dass die Steuerbefreiung weder auf einen Höchstbetrag noch nach der Anzahl der begünstigten Kraftfahrzeuge begrenzt ist. Nicht begünstigt sind das Aufladen bei einer betriebsfremden Einrichtung (Tankstelle, externe Ladesäule) und das Aufladen in der privaten Garage des Arbeitnehmers (BMF-Schreiben Ziffer 15).

Berücksichtigung bei der Fahrtenbuchmethode

Während bei pauschaler Nutzungswertermittlung der kostenlose Ladestrom des Arbeitgebers bereits abgegolten ist, stellt das BMF-Schreiben klar, dass der kostenlose Ladestrom bei der Fahrtenbuchmethode nicht in die Ermittlung der Gesamtaufwendungen miteinzubeziehen ist.

Stand: 24. November 2020

Bild: relif - stock.adobe.com

Gabriele Breckheimer - Steuerberaterin work Leipzigstraße 3 55411 Bingen/Rhein Deutschland work +49 (0)6721 / 97 87 70 fax +49 (0)6721 / 97 87 77 www.stb-gbreckheimer.de 49.953911 7.908679
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369