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Entfernungspauschale verfassungsgemäß
Bundesfinanzhof weist Revision zurück
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Umzugspauschalen
Höhere Pauschbeträge zum 1.2.2017
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Aktuelle Änderungen im Verfahrensrecht
Automatisierung der Steuerveranlagung startet 2017
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Betriebsstätten-Gewinnaufteilung
Neues BMF-Schreiben zum Fremdvergleichsgrundsatz
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Pflegegelder 2017
Steuerfreie Pflegegelder nach Pflegegrad
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Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer
Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden.
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Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017
Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA.
Mahlzeiten an Arbeitnehmer
Kantinenessen, Essensmarken
Arbeitgeber, die an ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten abgeben, müssen diese Leistungen als Sachbezug der Lohnsteuer unterwerfen. Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte.
Sachbezugswerte 2017
Für 2017 gelten folgende Sachbezugswerte (BMF vom 8.12.2016, IV C 5 - S 2334/16/10004): Für ein Mittag- oder Abendessen ist ein arbeitstäglicher Betrag von € 3,17 bei der Lohnsteuer anzusetzen. Für ein Frühstück gilt der Betrag von € 1,70.
Kantinenessen und Zuzahlungen
Die genannten Werte gelten auch für kostenlose Kantinenmahlzeiten, die vom Arbeitgeber arbeitstäglich an die Arbeitnehmer im Betrieb abgegeben werden. Zahlt der Arbeitnehmer einen Essenszuschuss, ist ebenfalls der amtliche Sachbezugswert, aber vermindert um den vom Arbeitnehmer gezahlten Essenspreis, anzusetzen. Demnach entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei einer verbilligten Mahlzeit dann nicht, wenn vom Arbeitnehmer mindestens ein Essenszuschuss in Höhe der genannten Bezugswerte bezahlt wird.
Stand: 30. Januar 2017