Ausgabe:
Weitere Artikel - Februar 2018:
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Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof 2018
Neue Revisionsverfahren
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Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Aktuelle Rechtsprechung
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Die Betriebsaufspaltung
Gestaltungstipps
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Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018
Neues BMF-Schreiben
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Anrufungsauskunft
Die Anrufungsauskunft ist ein kostenloses Informationsangebot der Finanzverwaltung für Unternehmer bzw. für das Lohnbüro eines Unternehmens.
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Private Nutzung des Betriebs-Pkws
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres kann die Art der Versteuerung der privaten Nutzung des betrieblichen Pkws neu gewählt werden.
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Neues Lobbyregistergesetz
Die Fraktion „Die Linke“ hat im November vergangenen Jahres den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters“ vorgelegt (BT-Drucks. 19/15).
Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge
Sonderausgabenabzug
Sozialversicherungsbeiträge können im Regelfall ganz oder teilweise als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Aufwendungen nicht in „unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang“ mit steuerfreien Einnahmen stehen. Auf Grundlage dieser Vorschrift konnten bisher im Ausland tätige und in Deutschland wohnhafte Arbeitnehmer, deren Lohneinkünfte in Deutschland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Besteuerung freigestellt sind, keine Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe geltend machen.
Urteil des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Rechtspraxis mit Urteil vom 22.6.2017 (C-20/16 „Bechtel“) unter Berufung auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) für unionsrechtswidrig erklärt.
Neues BMF-Schreiben
Mit Schreiben vom 11.12.2017 (IV C 3 - S 2221/14/10005:003) gewährt die Finanzverwaltung den Sonderausgabenabzug unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Beiträge stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem EU- oder EWR-Staat erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.
- Die Einnahmen sind nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei.
- Der Beschäftigungsstaat lässt keinen Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zu und das betreffende Doppelbesteuerungsabkommen weist die Berücksichtigung der Lohnabzüge nicht dem Beschäftigungsstaat zu.
Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Sonderausgabenabzug in allen noch offenen Fällen anwenden.
Stand: 29. Januar 2018