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Weitere Artikel - Februar 2021:
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Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.
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Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert
Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.
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Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen
Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet
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Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter
Jahressteuergesetz 2020
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Corona-Hilfsmaßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 9.4.2020 auch für 2021
BMF-Schreiben vom 18.12.2020
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Pauschbeträge für Auslandsreisen 2021
Neues BMF-Schreiben
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Abgabefrist der Steuererklärung 2019
Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.
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Solizuschlag ab 2021 vermeiden
Anhebung der Jahresfreigrenzen
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Faire Verbraucherverträge
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.
Corona-Steuererleichterungen in 2021 fortgesetzt
Steuerstundungen
Von der Coronavirus-Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Steuerpflichtige (insbesondere Unternehmer und Soloselbstständige) können bis zum 31.3.2021 Anträge auf Stundung der bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern stellen. Voraussetzung ist eine ausreichende Darlegung der entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnisse. Stundungen sind längstens bis zum 30.6.2021 möglich, wobei in begründeten Einzelfällen mit Ratenzahlungen verbundene Anschlussstundungen bis zum 31.12.2021 gewährt werden (BMF-Schreiben vom 22.12.2020 IV A 3 - S 0336/20/10001:025 Ziffer 1.1 und 1.2). Hierzu müssen die finanziellen Schäden nicht im Einzelnen nachgewiesen werden.
Vollstreckungsmaßnahmen
Die Finanzämter verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 31.3. 2021 fällige Steuern, sofern der Steuerschuldner von der Pandemie „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen“ ist. Säumniszuschläge werden bis 30.6.2021 nicht festgesetzt.
Vorauszahlungen
Die Finanzverwaltung setzt für die „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen“ die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 auf Antrag herab. Anträge können bis zum 31.12.2021 unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gestellt werden.
Stand: 26. Januar 2021