Ausgabe:
Weitere Artikel - Februar 2021:
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Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.
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Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert
Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.
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Corona-Steuererleichterungen in 2021 fortgesetzt
BMF Schreiben vom 22.12.2020
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Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter
Jahressteuergesetz 2020
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Corona-Hilfsmaßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 9.4.2020 auch für 2021
BMF-Schreiben vom 18.12.2020
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Pauschbeträge für Auslandsreisen 2021
Neues BMF-Schreiben
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Abgabefrist der Steuererklärung 2019
Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.
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Solizuschlag ab 2021 vermeiden
Anhebung der Jahresfreigrenzen
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Faire Verbraucherverträge
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.
Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen
Jahressteuergesetz 2020
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde am 18.12.2020 vom Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt I Nr. 65 vom 28.12.2020 Seite 3096 veröffentlicht.
Homeoffice-Pauschale
Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten müssen und mangels räumlicher Voraussetzung keine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können, dürfen bereits rückwirkend ab 2020 für jeden Homeoffice-Tag € 5,00 als Werbungskosten verrechnen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz – EStG). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer „seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt“. Die Tagespauschale ist auf einen Höchstbetrag von € 600,00 im Jahr begrenzt. Die Regelung ist bis 31.12.2021 befristet (§ 52 Abs. 6 EStG). Die Homeoffice-Pauschale wird allerdings durch den Arbeitnehmerpauschbetrag abgegolten und wirkt sich nur dort aus, wo weitere Werbungskosten zur Überschreitung des Arbeitnehmerpauschbetrages führen.
Corona-Bonus
Die Steuerfreiheit des Corona-Bonus wird bis 30.6.2021 verlängert. Der Gesetzgeber räumt den Arbeitgebern damit mehr Zeit ein, den Beschäftigten einen steuerfreien Bonus von bis zu € 1.500,00 auszuzahlen (§ 3 Nr. 11a EStG). Es darf jedoch im ersten Halbjahr 2021 nicht noch einmal ein Bonus ausbezahlt werden, sofern bereits in 2020 ein Bonus in Höhe von € 1.500,00 ausgezahlt worden ist.
Spenden
Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis in Form des Überweisungsbelegs (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung-EStDV) wird ab 1.1.2021 von € 200,00 auf € 300,00 erhöht.
Verzinsung der Verlustrückträge
Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen konnten Steuerpflichtige bereits im Rahmen der Veranlagung für 2019 einen vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 geltend machen. Der Verlustrücktrag wird im Rahmen der Veranlagung 2020 geprüft. Erweist sich der tatsächliche Verlust als niedriger und sind Steuern nachzuzahlen, stellt der neue § 111 Abs. 1 Satz 4 EStG klar, dass § 233a Abs. 2a Abgabenordnung-AO Anwendung findet. Damit können die Finanzämter Zinsen auf die nachzuzahlenden Steuern festsetzen.
Steuerfreie Sachbezugsgrenze
Arbeitnehmer können ab dem Veranlagungsjahr 2022 Sachbezüge in Höhe von € 50,00 steuerfrei vom Arbeitgeber erhalten (neuer § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, gilt ab VZ 2022, Art 50 Abs. 7 JStG 2020).
Stand: 26. Januar 2021