Ausgabe:
Weitere Artikel - Januar 2019:
-
Steuerfreies Jobticket für Pendler
Jahressteuergesetz 2018
-
Berufsbekleidung
Revisionsverfahren vor dem BFH
-
Einzweck- und Mehrzweckgutscheine
Umsetzung der EU-Gutschein-Richtlinie
-
Werbungskosten bei Entsendung ins Ausland
Erste Tätigkeitsstätte im Ausland
-
UST-Voranmeldung für Dezember
Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.
-
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder
Eigene Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden.
-
Mindestlohn steigt auf € 9,19
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
Solidaritätszuschlag: Vorerst keine Abschaffung
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst 1991 befristet für ein Jahr eingeführt. Die Mehreinnahmen sollten unter anderem zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit beitragen. Seit 1995 wird der Solidaritätszuschlag unbefristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. In der Vergangenheit mehrten sich Stimmen, der Solidaritätszuschlag sei verfassungswidrig und müsse abgeschafft werden. Der Finanzausschuss lehnte jedoch in seiner Sitzung am 28.11.2018 entsprechende Vorstöße diverser Oppositionsparteien ab. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zuschlag ab 2021 abzusenken.
Stand: 27. Dezember 2018