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Weitere Artikel - Januar 2022:
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Sachbezüge für Mitarbeiter 2022
Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten
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Aufgabe der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle
Bekämpfung von Steuerhinterziehung
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Meldepflicht von Auslandszahlungen
Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank
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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert
Verlängerung bis 31.3.2022
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Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs
Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse
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Steuerklassenwahl 2022
Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige?
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Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose
Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr festgelegt. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) sinkt von € 7.100,00/Monat auf € 7.050,00/Monat bzw. € 84.600,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von € 6.700,00/Monat auf € 6.750,00/Monat bzw. € 81.000,00/Jahr angehoben. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2022 € 58.050,00 bzw. € 4.837,50 monatlich. Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022 wurde auf € 64.350,00 festgelegt. Die Bezugsgröße West beträgt 2022 € 3.290,00/Monat, die Bezugsgröße Ost monatlich € 3.150,00.
Umlage U3 sinkt zum 1.1.2022
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde die Insolvenzgeldumlage U3 zuletzt von 0,06 % auf 0,12 % erhöht. Zum 1.1.2022 sinkt der Umlagesatz auf 0,09 %.
Stand: 31. Dezember 2021