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Weitere Artikel - Juli 2021:
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Besteuerung der Renteneinkünfte
Zwei neue BFH-Urteile
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Mindestlohn ab 1.7.2021
Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung
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Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos
Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW
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Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.
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Keine Kilometersätze bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Aktuelles BFH-Urteil
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Günstigerprüfung auch nachträglich möglich
Zeitlich unbefristete Antragstellung
Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020
Verlängerung der Abgabefristen
Angesichts der hohen Zusatzbelastungen durch die Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 verlängert. Die Abgabefrist für nicht beratene Steuerpflichtige (sogenannte „Selbstabgeber“) wird um drei Monate verlängert und endet anstelle des 31.7.2021 nun erst am 31.10.2021. Für durch Steuerberater angefertigte und abgegebene Einkommensteuererklärungen 2020 räumt die Finanzverwaltung ebenfalls eine Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate ein. Abgabetermin ist hier anstelle des 28.2.2022 nunmehr der 31.5.2022. Bis zu diesen Terminen wird kein Verspätungszuschlag erhoben und es fallen auch keine Zinsen auf die Steuernachforderungen an.
Stand: 29. Juni 2021