Gabriele Breckheimer - Steuerberaterin

Weitere Artikel - Juli 2022:

Mindestlohnerhöhungen 2022

Mindestlohnerhöhungen 2022

Mindestlohn

Zum 1.7.2022 steigen die gesetzlichen Mindestlöhne bereits zum zweiten Mal von € 9,82 auf € 10,45. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Damit wird bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit ab Juli 2022 ein Brutto-Monatslohn von mindestens (€ 10,45 x 174 Arbeitsstunden) = € 1.818,30 erreicht. Zum 1.10.2022 steigt der Mindestlohn voraussichtlich erneut auf € 12,00 (vgl. Mindestlohnerhöhungsgesetz, Entwurf BT-Drucks. 20/1408). Der monatliche Mindestlohn beträgt damit ab Oktober € 2.088,00.

Verdienstgrenzen für Minijobber

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber beträgt derzeit noch € 450,00. Die Ampel-Koalition will aber die Minijob-Grenze auf € 520,00 anheben (vgl. Mindestlohnerhöhungsgesetz, Entwurf). Die neue 520-€-Grenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber sind die Arbeitszeiten jeweils mit den Erhöhungen anzupassen. Möglich sind ab 1.7.2022 (€ 450,00 dividiert durch € 10,45) = 43,06 Stunden und ab 1.10.2022 (€ 520,00 dividiert durch € 12,00) = 43,33 Stunden im Monat.

Dokumentation

Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung der neuen Mindestlohnbeträge und bei 4,33 Wochen pro Monat regelmäßig zur Überschreitung der Geringverdiener-Verdienstgrenzen führt.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: fotogestoeber - stock.adobe.com

Gabriele Breckheimer - Steuerberaterin work Leipzigstraße 3 55411 Bingen/Rhein Deutschland work +49 (0)6721 / 97 87 70 fax +49 (0)6721 / 97 87 77 www.stb-gbreckheimer.de 49.953911 7.908679
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369