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Neue Wertgrenze ab 1.1.2018
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Kosten für Wohnungseinrichtung gesondert absetzbar
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GmbH-Jahresabschluss 2016
Wichtige Fristen und Termine
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Vorlagebeschluss an den EuGH
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Badrenovierung im Homeoffice
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Wochenendarbeitszimmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch Arbeiten am Wochenende den Steuerabzug von € 1.250,00 sichern.
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Roamingaufschläge
Nach einem Beschluss der EU-Staaten und der Kommission entfallen die Aufschläge für das Telefonieren aus dem Mobilnetz im Ausland zum 15.6.2017.
Besonderes Kirchgeld nicht menschenrechtswidrig
Besonderes Kirchgeld
In Deutschland erheben die Religionsgemeinschaften von Kirchenmitgliedern, die zusammen mit ihrem Ehegatten nach dem Tarif des Ehegattensplittings zur Einkommensteuer veranlagt werden, ein „besonderes Kirchgeld“. Voraussetzung ist, dass der andere Ehegatte selbst keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und über ein höheres Einkommen verfügt.
Urteil Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt in einem Urteil dieses Kirchgeld nicht als menschenrechtswidrig angesehen und deren Erhebung für rechtmäßig erachtet. Gegen die Zahlung hilft nur, wenn die Ehegatten die getrennte Veranlagung wählen oder beide aus ihren Religionsgemeinschaften austreten (Urteil vom 6.4.2017, 10138/11, 16687/11, 25359/11 und 28919/11).
Stand: 29. Mai 2017