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Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit
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Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten
BMF beantwortet offene Fragen
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Doppelbesteuerung der Renten
Musterverfahren FG Saarland
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Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise
Billigkeitsregelungen der Finanzverwaltung
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Corona: Auswirkungen auf gesetzliche Sozialversicherungspflicht
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
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Corona-Hilfen von steuerbegünstigten Organisationen
Steuerbegünstigte Körperschaften
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Spenden während der Corona-Krise
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
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Offenlegung von Jahresabschlüssen
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Abgabefristen in der Corona-Krise
Allgemeine Abgabefrist
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für 2019 selbst erstellen, müssen diese bereits am 31.7.2020 ihrem Wohnsitzfinanzamt zuschicken. Steuererklärungen von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Institution können bis zum Ablauf des Monats Februar 2021 eingereicht werden.
Fristverlängerung
Die Finanzämter sind angewiesen, Anträgen auf Fristverlängerung zu entsprechen, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage war, die Abgabefrist einzuhalten. Für die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 kann rückwirkend ab dem 1.3.2020 Fristverlängerung beantragt werden. Wurden in diesen Fällen bereits Verspätungszuschläge festgesetzt, werden diese erlassen.
Elektronische Fristverlängerung
Die Finanzbehörden nehmen Fristverlängerungsanträge elektronisch über Mein ELSTER (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl) entgegen.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beruht die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist auf den Folgen der Corona-Krise, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Die Finanzämter prüfen im konkreten Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür (FAQ „Corona“ (Steuern) Bundesfinanzministerium vom 29.6.2020).
Stand: 29. Juni 2020