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Weitere Artikel - März 2021:
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Neustarthilfe für Soloselbständige: Was regeln die neugefassten FAQ?
Besonders Soloselbständige sind von der Corona-Pandemie existenziell betroffen.
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Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
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Vorabpauschale für 2021
Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).
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Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021
Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.
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Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).
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Rückerstattung Schweizer Quellensteuern
Die Schweiz erhebt 35 % Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen.
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Stromkostenersatz für Elektrofahrzeuge
Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung seit 2017 monatliche Pauschalen zu (BMF-Schreiben vom 29.9.2020 BStBl 2020 I S. 972).
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Steuerfallen bei der GmbH-Kapitalrücklage vermeiden
GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, können dies entweder durch Erhöhung des Stammkapitals oder aber formlos durch Überweisung einer Einlage in die Kapitalrücklage vornehmen.
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
Das Bundesjustizministerium hat im November 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („Mauracher Entwurf“) veröffentlicht. Ziel der Gesetzesnovelle ist eine Rechtsreform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Gesellschaftsregister
Geplant ist, jede GbR in einem Gesellschaftsregister erfassen zu können (§ 707 BGB-E). Das Gesellschaftsregister soll für Publizität und Transparenz sorgen, in etwa so wie eine Handelsregistereintragung. Eine Pflicht zur Eintragung in das Gesellschaftsregister soll es jedoch nicht geben.
Namenszusatz „eGbR“
Ähnlich den eingetragenen Kaufleuten (eK) sollen GbRs künftig das Recht haben, mit der Eintragung den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen (§ 707a Abs. 2 BGB-E).
Stand: 24. Februar 2021