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Weitere Artikel - Mai 2018:
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Kosten für häusliches Arbeitszimmer
Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung
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Dienstwagen für den Ehegatten
Betriebsausgabenabzug auch bei Minijob
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Interne Informationswege der Finanzbehörden
Neue Verwaltungsanweisung der obersten Finanzbehörden
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Automatischer Informationsaustausch
Steuersünder müssen erst 2019 zittern
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Sozialversicherungspflicht GmbH-Geschäftsführer
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei neueren Urteilen die Linie der bisherigen Rechtsprechung fortgesetzt, demzufolge ein GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig ist.
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Xetra-Gold: Auslieferung von Gold steuerfrei
Unter dem Begriff „Xetra-Gold“ sind Inhaberschuldverschreibungen zu verstehen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren.
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Belegvorlage für Steuererklärung 2017
Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen.
Wohnungs-Vermietungsunternehmen
Begünstigtes Vermögen
Immobilienvermögen zählt im Regelfall zum sogenannten „Verwaltungsvermögen“ und somit nicht zum begünstigten Betriebsvermögen, welches ganz oder teilweise erbschaft- oder schenkungsteuerfrei übertragen werden kann. Eine Ausnahme bilden Wohnungen einer Wohnungsvermietungsgesellschaft.
Wohnungsvermietungsunternehmen
Wann liegt nun ein Wohnungsvermietungsunternehmen im Sinne des Gesetzes (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d ErbStG) vor? Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss ein solches Unternehmen mehr als 300 Wohnungen vermieten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass es auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen nicht ankomme. Vielmehr sei entscheidend, ob die Gesellschaft zusätzlich zur Vermietung Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Als solche Zusatzleistungen kommen u. a. die Reinigung der vermieteten Wohnungen oder die Bewachung der Objekte in Betracht (Urteil vom 24.10.2017, II R 44/15, veröffentlicht am 21.2.2018).
Stand: 25. April 2018