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Weitere Artikel - Oktober 2017:
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Fiskus darf hohe Zinsen weiter kassieren
FG hält hohen Zinssatz für verfassungsgemäß
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Fondsgebundene Lebensversicherungsanlagen
BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten
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Umsatzsteuer: richtige Bemessungsgrundlage bei Rabattgewährung
Neues BMF-Schreiben vom 13.7.2017
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Persönliche Steuerfreibeträge in internationalen Erbfällen
Neuregelung durch Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
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Hunde-Gassiservice
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.
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Umsatzsteuer bei Anzahlungsrechnungen
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.
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Erbschaftsteuer-Statistik 2016
Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt.
Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften
Sachverhalt
Im Streitfall machte ein in Vollzeit arbeitender Angestellter, der nebenbei noch Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit bezieht (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) den vollen Höchstbetrag von € 1.250,00 als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt erkannte nur einen Teilbetrag von € 625,00 an.
Entscheidung des BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) ließ hingegen den Steuerabzug für den vollen Höchstbetrag zu (Urteil vom 25.4.2017, III R 52/13.). Der Höchstbetrag ist nach Ansicht des BFH nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen aufzuteilen, wenn das Arbeitszimmer für die Erzielung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten genutzt wird.
Stand: 26. September 2017