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Förderung der Elektromobilität
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
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Abgrenzung Bar-/Sachlohn
Jahressteuergesetz 2019
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Steuerliche Abschreibung von Saisonwaren
Berücksichtigung des Unternehmergewinns
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International grenzüberschreitend tätige Freiberufler
Beschränkte Steuerpflichten
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Abbau des Solidaritätszuschlags
Zusatzabgabe soll stufenweise entfallen
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Private PKW- und Nutzungsversteuerung
Wird eine entsprechende Anzahl gleichwertiger Fahrzeuge im Privatvermögen unterhalten, sollte der Versuch unternommen werden, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.
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Umsatzsteuersatz für Bahn-Fahrkarten
Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %.
Badrenovierung
Arbeitszimmeraufwendungen
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bis zu € 1.250,00 im Jahr sind absetzbar, wenn für die entsprechenden Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Umfang der Aufwendungen
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, galt bisher der Grundsatz, dass alle Aufwendungen für das Gebäude/die Wohnung als auch für dazugehörige Außenanlagen flächenanteilig als Arbeitszimmeraufwendungen geltend gemacht werden können. Nun hat der Bundesfinanzhof/BFH in einem aktuellen Urteil (vom 14.5.2019, VIII R 16/15) entschieden, dass Renovierungs- und Umbaukosten nicht absetzbar sind, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient. Im Streitfall ging es um die Umbaukosten für das Badezimmer in einem Einfamilienhaus, in dem sich auch ein Arbeitszimmer befand. Das Finanzamt erkannte von den Umbaukosten nur die Aufwendungen für den Tausch der Arbeitszimmertüre an. Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung der Finanzverwaltung.
Fazit
Aufwendungen für andere vorwiegend privat genutzte Räume innerhalb der Privatwohnung, in der sich das Arbeitszimmer befindet, sind nicht absetzbar. Gleiches gilt nach Auffassung des BFH, wenn ein Steuerpflichtiger den Rollladen seines Wohnzimmerfensters reparieren lässt.
Stand: 26. September 2019