Ausgabe:
Weitere Artikel - Oktober 2019:
-
Förderung der Elektromobilität
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
-
Abgrenzung Bar-/Sachlohn
Jahressteuergesetz 2019
-
Steuerliche Abschreibung von Saisonwaren
Berücksichtigung des Unternehmergewinns
-
International grenzüberschreitend tätige Freiberufler
Beschränkte Steuerpflichten
-
Abbau des Solidaritätszuschlags
Zusatzabgabe soll stufenweise entfallen
-
Badrenovierung
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?
-
Private PKW- und Nutzungsversteuerung
Wird eine entsprechende Anzahl gleichwertiger Fahrzeuge im Privatvermögen unterhalten, sollte der Versuch unternommen werden, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.
Umsatzsteuersatz für Bahn-Fahrkarten
Regelsteuersatz
Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %. Um Bahnfahrten angesichts der aktuellen Klimadebatte attraktiver zu machen, prüft die Bundesregierung gerade eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 7 %. Damit läge der Steuersatz auf Bahntickets gleich mit den Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (für Beförderungsstrecken von nicht mehr als 50 Kilometer).
Steuerliche Auswirkungen
Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde zu jährlichen Umsatzsteuermindereinnahmen von € 500 Mio. führen, wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte (BT-Drucks. 19/10805).
Stand: 26. September 2019