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Weitere Artikel - Oktober 2021:
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Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
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Homeoffice-Pauschale
Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen
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Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht
BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode
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Wegzug und Abschnittsbesteuerung
Besteuerungsrechte Deutschlands im Wegzugsjahr
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.
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Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf
Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über
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Corona-Hilfen richtig bilanzieren
Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Steuererklärungsfrist für 2020
Verlängerung der Abgabefristen
Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.
Zinsfreie Karenzzeit
Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.
Stand: 29. September 2021