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Weitere Artikel - Oktober 2022:
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Jahressteuergesetz 2022
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
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Abgeltungsteuer bleibt vorerst
Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
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Neues Inflationsausgleichsgesetz
Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten
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Funktionsverlagerungsverordnung
BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben
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Säumniszuschläge auf dem Prüfstand
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
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Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw
Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr
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Energiepreispauschale
Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt
Qualifizierte Mitwirkungspflichten
DAC 7 Richtlinie
Die Bundesregierung hat am 24.8.2022 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie/EU 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrens“ beschlossen. Neben diversen Änderungsvorschriften für das EU-Amtshilfegesetz verschärft der Gesetzentwurf, insbesondere die Mitwirkungspflichten der Steuerbürger.
Neuer § 200a Abgabenordnung/AO
Besonders für Unternehmer dürfte die Einführung eines neuen Sanktionssystems (§ 200a AO) wenig erfreulich sein. Dieses soll speziell bei Außenprüfungen Anwendung finden. Die Vorschrift sieht vor, Steuerpflichtige zur Mitwirkung in einem schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Mitwirkungsverlangen aufzufordern, ohne dass dies einer Begründung bedarf (qualifiziertes Mitwirkungsverlangen). Wird dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen nicht oder nicht vollständig entsprochen, kann die Finanzverwaltung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festsetzen.
Stand: 27. September 2022