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Weitere Artikel - September 2018:
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Jahressteuergesetz 2018
Geplante Änderungen im Überblick
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Was bedeutet EBIT, EBITDA oder EBITDASO?
Bilanz-Berichtssaison 2018: Wichtige Bilanzkennzahlen
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Selbstanzeige-Programm der USA endet
OVDP-Programm endet am 28.9.2018
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Zinssatz für Steuernachzahlungen
Zinssatzhalbierung geplant
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Rundfunkgebühr Zweitwohnung
Das BVerfG hat auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen.
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Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.
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Elektroautos als Dienstwagen
Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.
Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten
Erhöhung der Übungsleiterpauschale
Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher bzw. Betreuer sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 2.400,00 im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG)). Gleiches gilt für Personen, die nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit wahrnehmen oder die nebenberuflich die Pflege alter, kranker und behinderter Menschen übernehmen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Tätigkeit der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Anhebung der sogenannten „Übungsleiterpauschale“ auf € 3.000,00 eingebracht (BR-Drucksache 309/18 vom 27.6.2018).
Weitere Maßnahmen
Darüber hinaus sollen Kinderbetreuungskosten künftig bis zu einem Höchstbetrag von € 6.000,00 (bisher € 4.000,00) steuerlich absetzbar sein. Außerdem soll der Freibetrag für Kinder in Studium und Ausbildung von € 924,00 auf € 1.200,00 angehoben werden.
Stand: 27. August 2018