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Weitere Artikel - September 2018:
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Jahressteuergesetz 2018
Geplante Änderungen im Überblick
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Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten
Reformpläne des Landes Nordrhein-Westfalen
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Was bedeutet EBIT, EBITDA oder EBITDASO?
Bilanz-Berichtssaison 2018: Wichtige Bilanzkennzahlen
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Zinssatz für Steuernachzahlungen
Zinssatzhalbierung geplant
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Rundfunkgebühr Zweitwohnung
Das BVerfG hat auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen.
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Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.
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Elektroautos als Dienstwagen
Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.
Selbstanzeige-Programm der USA endet
Nacherklärungen in USA
Steuerpflichtige in den USA haben noch bis 28.9.2018 Gelegenheit, den amerikanischen Steuerbehörden (Inland Revenue Service IRS) im Rahmen des sogenannten “IRS Offshore Voluntary Disclosure Program (OVDP)“ ihre ausländischen Einkommen und Vermögenswerte nachzuerklären. Das OVDP-Programm ist seit 2009 in Kraft und wurde zeitgleich mit der Offensive des US-Justizministeriums gegen ausländische Banken, Banker und US-Steuerzahler, die Steuerbetrug begangen haben, sowie mit der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) in Kraft gesetzt. Das Programm ist mit einer „Selbstanzeige“ vergleichbar und bietet die Gelegenheit, durch freiwillige Offenbarung mögliche Strafen zu senken und eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.
Stichtag 28.9.2018
Dieses Amnestieprogramm wird nun am 28.9.2018 geschlossen. In den USA Steuerpflichtige (darunter fallen im Regelfall auch Green-Card-Inhaber), welche ihre ausländischen Vermögenswerte noch nicht dem IRS gemeldet haben, sollten dies noch bis zu diesem Stichtag nachholen, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Die OVDP-Deklaration muss bis zum 28.9.2018 ausgefüllt und eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Schritte der „Pre-Preclearance“ und der vorläufigen Annahme durch die „Criminal Investigations Division“ des IRS durchlaufen muss. Außerdem müssen bis zu diesem Stichtag alle relevanten Erträgnisaufstellungen, Finanzreports usw. vorgelegt werden, plus bis zu acht Jahre zurück ergänzte Einkommensteuererklärungen.
Stand: 27. August 2018