Ausgabe:
Weitere Artikel - April 2023:
-
Optimale Steuerklassenwahl 2023
Finanzverwaltung veröffentlicht aktualisierte Entgelttabelle für die Steuerklassenwahl 2023
-
Baupreisindizes 2023
Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2023
-
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Was Ebay und Co seit Jahresbeginn an die Finanzbehörden melden müssen
-
Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien
Wann vermietete Immobilien steuerfrei veräußert werden können
-
Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen
Neues Gesetz fordert die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Großkonzerne mit Sitz in der EU
-
Entgeltgleichheit von Männern und Frauen
Bahnbrechendes BAG-Urteil dürfte Auswirkungen auf künftige Lohnverhandlungen haben
-
Nießbrauchsberechnung
Muss die Berechnung des Nießbrauch-Kapitalwerts geschlechterneutral erfolgen?
Steuermehrbelastung 2022
Kalte Progression
Als sogenannte kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die durch Einkommens- und Lohnerhöhungen entstehen, die lediglich die Inflation ausgleichen. So kommt es – bedingt durch den progressiven Einkommensteuertarif – bei gleichem Realeinkommen zu höheren Einkommensteuern. Der Steuerzahler hat damit real weniger in der Tasche.
Hohe Belastung
Die Bundesregierung hat sich zwar immer wieder dafür ausgesprochen, auf inflationsbedingte Mehrbelastungen der Steuerzahler zu verzichten. Doch Berechnungen des Münchner Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung/ifo sprechen eine andere Sprache. Die Wirtschaftsforscher beziffern die Zusatzbelastung aller Steuerzahler im vergangenen Jahr 2022 aus der kalten Progression mit € 10,9 Mrd. Vor allem die Mittelschicht wurde durch höhere Steuern belastet. Privathaushalte zahlten im Jahr 2022 durchschnittlich knapp € 325,00 mehr. Das entspricht 0,7 % des verfügbaren Jahreseinkommens. Die obersten 10 % der Einkommen zahlten hingegen fast € 1.000,00 mehr Einkommensteuern (inkl. Solidaritätszuschlag).
Keine Kompensation
Durch das für 2023 geltende neue Inflationsausgleichsgesetz würde zwar die Steuermehrbelastung der privaten Haushalte für 2023 nahezu kompensiert, aber nicht die verbleibende Steuerbelastung für das Jahr 2022 (vgl. Pressemitteilung vom 10.2.2023).
Stand: 30. März 2023