Gabriele Breckheimer - Steuerberaterin

Weitere Artikel - März 2023:

Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz

Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz

Schweizer Verrechnungssteuer

Dividendenerträge, die Schweizer Unternehmen an deutsche Anteilseigner zahlen, dürfen in der Schweiz mit maximal 15 % Verrechnungssteuer belastet werden (Art. 10 Abs. 2 Buchst c Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz). Darüber hinausgehende in der Schweiz einbehaltene Verrechnungssteuern erhalten deutsche Anleger auf Antrag rückerstattet (Art. 28 DBA Schweiz). Eine volle Rückerstattung der Verrechnungssteuer erfolgt für Zinseinnahmen.

Elektronisches Antragsverfahren

Seit 2020 können Rückerstattungsanträge im Regelfall nur noch elektronisch eingereicht werden. Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Rückerstattungsverfahrens hat das Bundesministerium der Finanzen mit den Schweizer Behörden eine neue Konsultationsvereinbarung getroffen (vgl. BMF-Schreiben vom 29.12.2022, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10032 :001). Sie enthält den zwingenden Hinweis, dass Anträge mit den erforderlichen Belegen elektronisch übermittelt werden müssen. Diese Vereinbarung tritt am 1.12.2023 in Kraft. Bisherige Übergangregelungen enden spätestens zu diesem Datum. So können mit Inkrafttreten dieser Konsultationsvereinbarung die Papiervordrucke R-D 1, R-D 2, R-D 3, R-D 4 und R-D 5 nicht mehr verwendet werden.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Anthony Brown - stock.adobe.com

Gabriele Breckheimer - Steuerberaterin work Leipzigstraße 3 55411 Bingen/Rhein Deutschland work +49 (0)6721 / 97 87 70 fax +49 (0)6721 / 97 87 77 www.stb-gbreckheimer.de 49.953911 7.908679
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369