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Neues EU-Mehrwertsteuersystem
Grundlegende Reform geplant
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Neue Investmentfondsbesteuerung 2018
Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale
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Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Aktuelle Neuerungen ab 2018
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Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen
Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz
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Weihnachtsgeld
Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern
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Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
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Immobilienüberlassung an nahe Angehörige
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.
Spontane Kassen-Nachschau ab 2018
Neue Rechtsgrundlage
Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft. Das heißt, dass ab dem 1.1.2018 jeder Unternehmer, der eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse führt, mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann.
Spontane Prüfung
Die Kassen-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Eine Prüfungsanordnung wie bei einer Betriebsprüfung gibt es nicht. Die Kassenprüfer dürfen „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten“, wie es in der Vorschrift heißt. So kann beispielsweise ein Prüfer am 2.1.2018 in den Geschäftsräumen des Unternehmers erscheinen und einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenführungsbuch mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand abzugleichen.
Privatsphäre
Auch Privaträume dürfen betreten werden. § 146b AO schränkt insoweit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Stand: 30. Oktober 2017