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Weitere Artikel - September 2017:
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Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer
Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht
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Pflegefreibetrag für Kinder
Niedrigere Erbschaftsteuer für Pflegeleistungen
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Der automatische Informationsaustausch startet
Erste Meldungen zum 30.9.2017
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Beiträge an österreichische Versorgungskassen
Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei
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Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten
Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte.
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Steuerfallen bei Vermietung durch GmbH
Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.
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Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei
Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Umsatzsteuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.12.2015 (V R 45/14) entschieden, dass Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem Schreiben (vom 08.06.2017, III C 3 - S 7185/09/10001-06)die Steuerbefreiung grundsätzlich anerkannt.
Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Die Finanzverwaltung hat das Vorliegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall zu prüfen sind. Unter anderem knüpft die Finanzverwaltung die Annahme einer Ehrenamtlichkeit an die Benennung in einem materiellen oder formellen Gesetz.
Stand: 30. August 2017