Ausgabe:
Weitere Artikel - April 2024:
-
Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften
Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet
-
Baupreisindices 2024
Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024
-
Einkommensteuererklärung 2023
Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt
-
Jahresabschluss 2023
Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Archivierungspflichten bilden
-
Abfindungszahlungen nach Wegzug
Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend
-
Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis
Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
-
Bargeld-Obergrenzen
Bargeld Obergrenzen soll es künftig auch in Deutschland geben
Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024
BFH-Jahresbericht
Der Bundesfinanzhof/BFH listet alljährlich in seinem Jahresbericht anhängige Verfahren von besonderer Relevanz auf, für die im jeweils kommenden Jahr eine Entscheidung zu erwarten ist.
Private Kfz-Nutzung
Unter den im Jahresbericht 2023 gelisteten Verfahren finden sich zwei Verfahren betreffend die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen III R 34/22 geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung erschüttert werden kann, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde. Anscheinsbeweis heißt, dass die Finanzbehörde von Amts wegen die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als typischen Lebenssachverhalt unterstellen kann und die bzw. der Steuerpflichtige die ausschließliche betriebliche Nutzung nachweisen muss. Interessant zum Thema Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung scheint auch das anhängige Verfahren VIII R 12/21. Hier geht es ebenfalls um die Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Mitbenutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Luxusfahrzeugs (Lamborghini Aventador) ohne Fahrtenbuch.
Bilanzierung
Unter den bilanzsteuerrechtlichen Sachverhalten fällt das anhängige Verfahren XI R 19/21 besonders ins Auge. Für die Bilanzierungspraxis wird mit Spannung die Entscheidung zu der offenen Frage erwartet, in welchem Jahr eine Rückstellung für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuerbeträge und für Steuerberatungskosten aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilden ist. Offen ist, ob dies im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung oder in dem Jahr zu erfolgen hat, in dem der Sachverhalt von der Betriebsprüfung aufgegriffen wird.
Automatischer Informationsaustausch
In dem Verfahren IX R 36/21 geht es um die Verfassungskonformität der nationalen Rechtsgrundlage für den automatischen Informationsaustausch: das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Zu entscheiden hat der BFH, ob das Gesetz gegen die Grundrechte betroffener Steuerpflichtiger verstößt.
Stand: 27. März 2024