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Weitere Artikel - März 2017:
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Strafzahlungen und Schadenersatz des Arbeitgebers
Streitsache Entschädigungen
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Verzinsung von Steuernachforderungen
Gesetzlicher Zinssatz auf dem Prüfstand
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Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer
Neue Baupreisindizes für das Sachwertverfahren
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Steuerfreier Kaufkraftausgleich für Auslandsjobs
Neues BMF-Schreiben
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Privatnutzung eines ausländischen Betriebs-Kfz
Was tun, wenn es für das betreffende Fahrzeug keinen inländischen Listenpreis gibt?
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Immobilienvermögen clever verschenken
Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.
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Dividendenzahlungen nach der Hauptversammlung
Auch 2017 schütten die börsennotierten Aktiengesellschaften satte Dividendenzahlungen an ihre Anteilseigner aus.
Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Neue Messmethoden
Anlass für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode). Mit dieser neuen Methode sollen zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermittelt werden können.
Maßgebliche CO2-Werte
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2009 neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.
Stand: 27. Februar 2017