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Weitere Artikel - März 2024:
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Mehr Bürokratieentlastung
Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
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Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024
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Wirtschafts-Identifikationsnummer
Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024
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Vorabpauschale für Investmentfonds 2024
Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten
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Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer
Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
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Umzugspauschalen 2024
Neue Pauschsätze ab 1.3.2024
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Mit Wohn-Riester Heizung sanieren
Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft
Arbeitslohnbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Übt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer eine nichtselbstständige Tätigkeit in einem anderen Staat als im Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) aus, regeln Doppelbesteuerungsabkommen/DBA die jeweiligen Besteuerungsrechte für den Arbeitslohn zwischen dem Tätigkeitsstaat und dem Ansässigkeitsstaat.
Neues BMF-Schreiben
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in einem neuen Schreiben (vom 12.12.2023 V B 2 - S 1300/21/10024 :005) ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben beinhaltet unter anderem Themen zur Ansässigkeitsbestimmung, zum Progressionsvorbehalt, zu den Nachweispflichten im Fall einer Steuerpflicht im Inland oder zur Entwicklungszusammenarbeit.
183-Tage-Frist
Ausführlich geht das BMF auf die Berechnung der 183-Tage-Frist ein (Rz. 101 ff.), nennt jene Tage, die als volle Tage mitgezählt werden müssen und unterscheidet – unabhängig vom jeweiligen DBA – zwischen den maßgeblichen Aufenthaltstagen und Ausübungstagen.
Stand: 26. Februar 2024