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Weitere Artikel - November 2021:
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BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus
BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen
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Neues BMF-Schreiben
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Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung
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Einspruchsstatistik 2020
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Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21
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Kein grenzenloser Datenzugriff
Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil
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Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber
Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei
Doppelbesteuerung von Renten
Einkommensteuerpflichtige Rentner
Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen betrug in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 %. Die steuerpflichtigen Einkünfte beliefen sich auf € 217 Mrd. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil stieg seit 2015 um mehr als 8 Prozentpunkte. In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio. von insgesamt 21,4. Mio. Rentenempfänger Einkommensteuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen (Pressemitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).
Vorläufigkeitsvermerk
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 19.5.2021 (X R 33/19) die gegenwärtige Rentenbesteuerungspraxis zwar als verfassungskonform bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht/BVerfG eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Um der erwarteten Flut an Einsprüchen entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung jetzt entschieden, auf jedem Einkommensteuerbescheid für Veranlagungszeiträume ab 2005 einen Vorläufigkeitsvermerk anzubringen. Steuern auf Renteneinkünfte werden daher vorläufig festgesetzt, und zwar so lange bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnungen abschließend geklärt worden ist (BMF-Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 :001).
Stand: 28. Oktober 2021