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Weitere Artikel - Juni 2021:
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Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?
Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.
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Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“
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Steuerfreie Corona-Prämie
Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert
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Bürokratieerleichterungen
22 Punkte-Paket der Bundesregierung
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Ferienjobs für Schüler und Studenten
Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
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Ungewollte Betriebsstätten vermeiden
Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
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Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen
Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
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Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen
Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.
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Minijobber in der Corona-Krise
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)
Versandhandel wird Fernverkauf
Zum 1.7.2021 trat die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes in Kraft. Die wesentlichen Änderungen aus dem Digitalpaket sind u. a. der Ersatz der bisherigen „Versandhandelslieferungen“ durch einen „innergemeinschaftlichen Fernverkauf“. Als innergemeinschaftlicher Fernverkauf wird die Lieferung eines Gegenstands an (private) Abnehmer aus unterschiedlichen EU-Ländern bezeichnet. Der für die Besteuerung maßgebliche Ort der Lieferung bleibt unverändert.
Lieferschwelle
Mit Inkrafttreten der zweiten Reformstufe entfällt die Lieferschwelle im bisherigen Sinne. Es gilt lediglich die für alle EU-Mitgliedstaaten maßgebliche Bagatellgrenze in Höhe von € 10.000,00. Die Bagatellgrenze gilt nicht pro EU-Land, sondern für alle Fernverkäufe sowie für alle auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (vgl. im einzelnen § 3a Abs. 5 Umsatzsteuergesetz - UStG).
Erleichterung bei der Steuerregistrierung
Unternehmer, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe durchführen, müssen sich im jeweiligen Bestimmungsland des Leistungsempfängers nicht mehr registrieren. Sie können ihren Steuerpflichten auch über ein nationales elektronisches Portal nachkommen.
Stand: 10. Juni 2021