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Weitere Artikel - Juni 2021:
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Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es?
Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.
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Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts)
Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021
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Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“
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Bürokratieerleichterungen
22 Punkte-Paket der Bundesregierung
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Ferienjobs für Schüler und Studenten
Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
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Ungewollte Betriebsstätten vermeiden
Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
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Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen
Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
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Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen
Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.
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Minijobber in der Corona-Krise
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
Steuerfreie Corona-Prämie
Gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern seit dem 1.3.2020 einen Corona-Bonus bis zu maximal € 1.500,00 steuerfrei auszahlen. Der Bonus kann sowohl als Geldleistung als auch als Sachbezug gewährt werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
Verlängerung der Auszahlungsfrist
Die Frist für die steuerfreien Corona-Prämien wurde nun bis zum 31.3.2022 verlängert. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern bisher noch keine Sonderzahlung gewährt haben, können dies also bis dahin nachholen.
Voraussetzungen bleiben gleich
Die Voraussetzungen, unter denen Corona-Prämien steuerfrei ausbezahlt werden können, bleiben dabei unverändert. Wichtig ist insbesondere, dass der Höchstbetrag von € 1.500,00 trotz der Verlängerung nur einmalig in Anspruch genommen werden kann.
Stand: 27. Mai 2021