Ausgabe:
Weitere Artikel - Februar 2021:
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Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.
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Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert
Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.
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Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen
Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet
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Corona-Steuererleichterungen in 2021 fortgesetzt
BMF Schreiben vom 22.12.2020
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Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter
Jahressteuergesetz 2020
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Corona-Hilfsmaßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 9.4.2020 auch für 2021
BMF-Schreiben vom 18.12.2020
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Abgabefrist der Steuererklärung 2019
Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.
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Solizuschlag ab 2021 vermeiden
Anhebung der Jahresfreigrenzen
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Faire Verbraucherverträge
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.
Pauschbeträge für Auslandsreisen 2021
Auslandspauschalen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 3.12.2020 (IV C 5 - S 2353/19/10010:002) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen ab 2021 bekanntgegeben. Die Pauschalen gelten außerdem für beruflich bedingte doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Tages-Abwesenheitspauschalen
Erhöht wurden die Pauschbeträge u. a. für Andorra, Botsuana oder Irland. Die ab 2021 geltende Tages-Abwesenheitspauschale (für mindestens 24 Stunden Abwesenheit je Kalendertag) für Andorra beträgt € 41,00 (bisher € 34,00) und für Botsuana € 46,00 (bisher € 40,00). Für das EU-Land Irland steigt die Abwesenheitspauschale von € 44,00 auf € 58,00. Für An- und Abreisetage gelten jeweils gesonderte Pauschalen.
Übernachtungspauschalen
Größtenteils angehoben wurden außerdem die Übernachtungspauschalen. Eine Senkung erfolgte lediglich für wenige Staaten, u. a. für Chile von € 187,00 auf € 154,00 oder für Kenia von € 223,00 auf € 219,00. Für Irland steigt die Übernachtungspauschale von € 92,00 auf € 129,00. Teilweise deutlich erhöht wurden die Pauschalen für die einzelnen Provinzen Chinas. Die in dem BMF-Schreiben angegebenen Übernachtungspauschalen dienen ausschließlich der lohnsteuerfreien Erstattung von Aufwendungen an ins Ausland entsandte Arbeitnehmer. Sie können nicht zum Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug verwendet werden. Für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug müssen die tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden.
Stand: 26. Januar 2021